AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Fa. Workout (vertreten durch Einzelunternehmer Thorsten Dahl als Vertragspartner) ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn das Mitglied auf die Änderung hingewiesen wurde oder ihm die geänderte Fassung zur Verfügung gestellt wurde, z.B. durch Aushang oder als Text auf der Homepage und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen widerspricht. Vertragsbestandteil ist die im Studio aushängende, aktuelle Fassung der Hausordnung.
2. Ein Vertrag mit dem Workout kommt durch deren Annahme einer„Mitgliedsvereinbarung“ zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von einer Woche, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags, durch das Workout, schriftlich, persönlich oder per Email gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von einer Woche kann auch das Mitglied den Vertragsschluss mit dem Workout schriftlich, persönlich oder per Email ohne Angabe von Gründen widerrufen.
3. Die Parteien können die Mitgliedschaft ferner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. Das Workout ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist. Kündigt das Workout aus wichtigem Grund, wird der auf die restliche Vertragsdauer anfallende Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit geltend gemacht.
4. Das Fitnessstudio Workout gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen ein pauschales Entgeld die Nutzung der Trainingseinrichtung. Die Sauna, die Faszienwelt und die Premium Kraftgeräte der Fa.Hoist gelten als Zusatzleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nur nach einer ausführlichen Einweisung (z.B. Präventionskurs) genutzt werden dürfen. Einweisungskurse in die Faszienwelt und an den Premium-Kraftgeräten haben Vorrang vor der Einzelnutzung.
5. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit (mit fachärztlichem Attest, ab 4 Wochen) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Für die Stilllegung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro erhoben. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
6. Das personalisierte, elektronische Armband (RFID) wird eingerichtet. Der Zugang zum Studio ist nur mit dem elektronischen Armband möglich; dieses ist nicht übertragbar. Es darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erfolgt dennoch eine Weitergabe an Dritte, haftet das Mitglied gegenüber dem Workout für Missbrauch und etwaige Schäden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Jeder Verlust des Armbandes oder Beschädigung ist unverzüglich dem Workout zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung ist ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 5,00€ für das Armband zu zahlen.
7. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Mitgliedschaft sind nur mit Zustimmung des Fitnessstudios Workout übertragbar.
8. Das Workout schließt mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit des Mitglieds, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Workout, seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist ferner eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Workout, seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung aus dem Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld wird nicht übernommen, es sei denn der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten des Fitnessstudios Workout zurückzuführen.
9. Das Workout ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds einschließlich eines Lichtbildes zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln, soweit dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient.
10. Das Workout erhebt beim Betreten und Verlassen des Studios Namen und Mitgliedsnummer des Mitglieds sowie den Zeitpunkt des Zutritts. Diese Daten werden für die Dauer von drei Monaten gespeichert.
11. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Fitnessstudio Workout unverzüglich mitzuteilen. Auch zwingend erforderlich ist eine Mitteilung über den Berufsstatus, sofern sich dadurch der Beitrag verändert. (z.B. wenn nach der Ausbildung oder nach dem Studium ein Angestelltenverhältnis o.ä. folgt ) . Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
12. Das WORKOUT ist berechtig, nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit, 1x im Jahr den Beitrag aufgrund steigender Energie- Reinigungs-oder Personalkosten sowie der Inflation um 2 € (in Worten: zwei Euro) anzuheben. Diese Erhöhung darf maximal 3 Jahre hintereinander erfolgen.
13. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSGVO) werden eingehalten. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
14. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Januar 2024